Allgemeines
Der Ersatz des Hüftgelenks durch ein künstliches Gelenk (Hüft-Totalendoprothese, HTP) ist in Deutschland eine der häufigsten Operationen.
Andere Gelenke, die durch künstliche Gelenke ersetzt werden können, sind zum Beispiel das Kniegelenk und Schultergelenk, das Ellenbogengelenk, das Handgelenk oder die Fingergelenke.
künstliches Hüftgelenk
Das künstliche Hüftgelenk besteht aus den gleichen Teilen wie das natürliche Hüftgelenk: aus der Gelenkpfanne und dem Gelenkkopf, der auf dem Gelenkschaft sitzt. Die Gelenkpfanne wird vom Beckenknochen gebildet, während der Gelenkkopf mit dem Gelenkschaft zum Oberschenkelknochen gehört. Einen Sonderfall stellt die Hüft-Teilprothese dar, bei der lediglich der Gelenkkopf ersetzt wird.
Um eine ungestörte, schmerzfreie und dauerhafte Funktion des neuen Hüftgelenks zu erreichen, werden an die Materialien eines künstlichen Hüftgelenks hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen korrosionsbeständig sein, dürfen zu keinen Unverträglichkeitsreaktionen führen, müssen den im Körper auftretenden Drücken und Biegebelastungen widerstehen und dürfen beim Aneinanderreiben der Gelenkpartner keinen Abrieb entstehen lassen. Zum Einsatz kommen daher bestimmte Metalllegierungen, unter denen sich unter anderem Titan befindet, Keramik und Spezialkunststoffe.
Das künstliche Hüftgelenk muss mit dem körpereigenen Knochen verbunden werden. Nach Art und Weise der Verankerung der Prothese im Knochen werden drei Prothesentypen unterschieden: die zementfreie, die zementierte und die Hybridprothese.
Zementfreie Prothese
Bei der zementfreien Prothese werden die künstliche Hüftpfanne und der Prothesenschaft mit dem Knochen verschraubt beziehungsweise im Knochen verklemmt. Langfristig wächst der Knochen an der Prothesenoberfläche an, sodass eine dauerhafte Fixierung entsteht.
Zementierte Prothese
Für die zementierte Prothese wird ein spezieller, besonders schnell aushärtender Zement verwendet. Sowohl die Gelenkpfanne als auch der Schaft werden einzementiert und auf diese Weise mit dem Knochen verbunden.
Hybridprothese
Die Hybridprothese stellt eine Kombination aus zementfreier und zementierter Prothese dar: Die Gelenkpfanne wird zementfrei verankert, der Schaft wird mit Knochenzement befestigt.
Durchführung
(Stand: 29. März 2008)
Beim Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks kommt es häufig zu einem hohen Blutverlust, der eine Bluttransfusionwährend der Operation erfordert. Trotz umfangreicher Untersuchungen von Blutspenden besteht auch heute noch prinzipiell die Möglichkeit, mit einer Bluttransfusion Krankheiten zu übertragen. Daher empfiehlt sich eine Eigenblutspende, die etwa sechs Wochen vor dem geplanten Eingriff erfolgt.
Die Operation kann unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Als erstes erfolgt dabei ein Einschnitt in Höhe des Hüftgelenks, durch den ein Zugang zum Gelenk geschaffen wird. Durch diesen wird der Hüftkopf und der obere Anteil des Oberschenkelhalses entfernt und die Gelenkpfanne derart bearbeitet, dass sich die Prothese gut einfügen kann. Je nach Art der Prothese (zementiert, zementfrei, Hybridprothese) wird das künstliche Hüftgelenk dann am Knochen verankert.
Nach der Operation ist meist ein stationärer Aufenthalt von zwei bis drei Wochen notwendig. Bereits am Tag nach der Operation beginnt die Mobilisierung unter Anleitung eines Physiotherapeuten. Im Anschluss an den stationären Aufenthalt schließen sich Rehabilitationsmaßnahmen an, die sowohl in einer Rehabilitations-Klinik als auch ambulant durchgeführt werden können.
Anwendungsgebiete
(Stand: 29. März 2008)
Ein künstliches Hüftgelenk wird immer dann eingesetzt, wenn die Funktion des eigenen Hüftgelenks dauerhaft gestört ist oder die Bewegung durch zunehmende Schmerzen eingeschränkt ist. Dafür kommen verschiedene Ursachen in Betracht: eine Arthrose Entzündungen, Fehlbildungen beziehungsweise Deformierungen, Verletzungen oder Überlastungen.
Unter einer Arthrose versteht man eine sehr schmerzhafte, degenerative Gelenkveränderung infolge eines krankhaften Verschleißes des Gelenkknorpels. Im Bereich des Hüftgelenks spricht man von einer Coxarthrose, abgeleitet von dem lateinischen Begriff coxa für Hüfte. Eine Coxarthrose kann ohne ersichtliche Ursache auftreten und wird dann als primäre Coxarthrose bezeichnet . Sie kann aber auch im Verlauf einer anderen Erkrankung auftreten, beispielsweise bei Durchblutungsstörungen, und wird dann als sekundäre Arthrose bezeichnet.
Entzündliche Veränderungen des Hüftgelenks, zum Beispiel bei rheumatischen Erkrankungen oder einer Verschleppung von Bakterien über den Blutweg, können ebenfalls die Gelenkstrukturen bleibend zerstören. Angeborene und erworbene Fehlbildungen beziehungsweise Deformierungen des Hüftgelenks führen über eine dauerhafte Fehlbelastung ebenfalls zu einer Abnahme der Beweglichkeit des Hüftgelenks sowie zu Schmerzen unter Belastung und später auch in Ruhe. Eine chronische Überlastung des Hüftgelenks bei Übergewicht kann ähnliche Folgen haben.
Ein weiterer Grund für das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks sind Verletzungen der Gelenkstrukturen durch Unfälle, wie zum Beispiel die häufig vorkommende Oberschenkelhalsfraktur bei älteren Menschen.
Risiken und Komplikationen
(Stand: 29. März 2008)
Komplikationen, die bereits frühzeitig nach Einsetzen des künstlichen Hüftgelenks auftreten können, sind beispielsweise eine Infektion der Hüftprothese durch Bakterien, eine Verrenkung der einzelnen Prothesenanteile sowie eine frühe Lockerung der Prothese. Diese Komplikationen treten jedoch selten, das heißt bei weniger als einem Prozent der Operationen, auf.
Nach mehreren Wochen bis Monaten können so genannte periartikuläre Ossifikationen auftreten. Dabei handelt es sich um eine Neubildung von Knochen in der unmittelbaren Umgebung des neuen Hüftgelenks. Je nach Ausmaß dieser Knochenneubildung kann es erneut zu Schmerzen sowie Bewegungseinschränkungen kommen. Um periartikulären Ossifikationen vorzubeugen, hat sich die einmalige Bestrahlung der Hüftgelenksregion mithilfe ionisierender Strahlung mittels Linearbeschleuniger bewährt. Diese prophylaktische Bestrahlung kann sowohl unmittelbar vor der Operation (am besten innerhalb von vier Stunden vor der Operation, ungünstiger innerhalb von 24 Stunden vor der Operation) oder bis zu 72 Stunden nach der Operation durchgeführt werden. Eine prophylaktische Bestrahlung sollte unbedingt durchgeführt werden, wenn ein erhöhtes Risiko für periartikuläre Ossifikationen vorliegt. Dies ist etwa der Fall, wenn sich bereits periartikuläre Ossifikationen nach einer früheren Operation entwickelt haben.
Prognose
Durch das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks können in mehr als 90 Prozent der Fälle gute bis sehr gute Langzeitergebnisse erreicht werden. Die Schmerzen können deutlich gelindert und die Beweglichkeit verbessert werden. Die Lebensqualität verbessert sich spürbar.
Bei Menschen im höheren Lebensalter, die hüftgelenksnahe Knochenbrüche erleiden, stellt das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks heute eine Standardoperation dar. Die Vorteile dieses Eingriffs sind vor allem, dass eine Stabilität im Hüftgelenk sofort erreicht wird und die Betroffenen bereits kurz nach der Operation mit der Mobilisierung beginnen können und nicht wochenlang das Bett hüten müssen.
Unabhängig von den einzelnen Prothesenmodellen geht man heute von einer mittleren Lebensdauer der Prothese von 15 bis 20 Jahren aus. In Einzelfällen kann sie deutlich darüber liegen. Aufgrund von Materialabrieb kann es aber auch schon nach wenigen Jahren zu Prothesenlockerungen kommen. In solchen Fällen erfolgt ein Wechsel der Hüftprothese. Inwieweit durch neue abriebfreie Materialien eine Verbesserung der Langzeitergebnisse zu erwarten ist, muss sich noch herausstellen.
Um Überlastungen vorzubeugen, sollte man auf das Heben schwerer Lasten verzichten und Sportarten meiden, welche das Gelenk übermäßig erschüttern. Zu empfehlen sind stattdessen gelenkschonende Sportarten, wie Radfahren, Schwimmen, Wandern oder N-Walking auf weicher Unterlage (Waldboden, keine asphaltierten Wege). Als völlig ungeeignet gelten Ballsportarten wie Fußball, Handball oder Volleyball.